Kabinett beschließt Abschaffung des Paragrafen 219a (Werbung für Abtreibung ist somit straffrei)
Auszug:
Die Bundesregierung beseitigt einen nicht mehr zeitgemäßen Passus aus dem Strafgesetzbuch.
Der Paragraf 219a stellte bisher Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe.
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Das Kabinett beschließt die Abschaffung des Paragrafen 219a