begraebnisbegleitung
Steckbrief
Ordnungen der Liebe: die Würdigung geht der Liebe voraus. Mein Angebot ist vielfältig. Eines davon ist: Begleitung von während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kindern in Wien (wenn das individuelle Umfeld sich ein Begräbnis für dieses verstorbene Kind sich wünscht).
Rückwirkend gültig am deutschen Standesamt, nachdem die Mutter den Ort der Geburt verlassen hat, geht sie …Mehr
Ordnungen der Liebe: die Würdigung geht der Liebe voraus. Mein Angebot ist vielfältig. Eines davon ist: Begleitung von während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kindern in Wien (wenn das individuelle Umfeld sich ein Begräbnis für dieses verstorbene Kind sich wünscht).
Rückwirkend gültig am deutschen Standesamt, nachdem die Mutter den Ort der Geburt verlassen hat, geht sie zum Standesamt zu einem Zeitpunkt, da die Medizin bereits Untersuchungen angeordnet hat und z.B. das unkremiert haltbarmachen in Parrafinblöcken bereits vorgenommen hat, um das Kind zu einem späteren Zeitpunkt scheibchweise aufzuschneiden und zu untersuchen. "Durch die Dokumentation am deutschen Standesamt wird aus einer Leibesfrucht bzw Fehlgeburt ein Mensch! Und dieser Mensch darf nicht für medizinische Zwecke verwendet werden. Zudem können die Eltern jetzt durch die Dokumentation am Standesamt die Kliniken/Ärzte verklagen wenn diese mit mit den Kindern (im Bestattungsrechtlichen Sinne!) nicht würdevoll umgegangen sind, berichtet jltfpw.jimdo.com " Persönlich glaube ich nicht daran, das die Medizin sich ihre Zellen und Gewebe zu Forschungszwecken oder zur Herstellung von Impfstoffen ec. wegnehmen lässt. Die Medizin muss nur eine einzige Zelle vom Kind der Totenbeschau = Mutter zur Verfügung stellen, damit die Mutter "ihr Kind" beerdigen kann. Wer kontrolliert, das diese eine Zelle wirklich vom Kind dieser Mutter ist? Den Müttern sollte gesagt werden, das sie eine äußere Totenbeschau einfordern können, denn sie dem Aufschneiden ihres Kindes und der histologischen oder pathologischen Gewebeentnahme/Untersuchung nicht zustimmen müssen! Zu einem Zeitpunkt klagen, da vom Kind nichts beerdigungswürdiges mehr greifbar ist, ist gewiß nicht jedermanns sache.
www.sternenkind.info
Sprache
Deutsch