Fehlgeburt & Abbruch einer Schwangerschaft

Ältere Berichte auf gloria.tv befassten sich mit dem Thema Fehlgeburt & Abbruch einer Schwangerschaft. Dass das nicht das gleiche sei, weil eine Fehlgeburt dem natürlichen Lauf folgend und der Abbruch einer Schwangerschaft das bewusste handeln einer Frau gegen ihre Schwangerschaft voraussetzt, war mir damals auch schon klar. Bedingt durch die Tatsache, das ich seit dem Jahr 2000 ehrenamtlich Begräbnisse von während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder begleite, war mein Kopf bei den Definitionen der Totenbeschau: oben erwähnte Kinder werden - sofern sie der Totenbeschau zugeführt wurden - in vielen Ländern dem Standesamt gegenüber als still geboren und Gewichts- oder Längenabhängig als Fehl- oder Totgeburt gemeldet, unabhängig davon, was die Todesursache war.
Mit 1.4.2017 kommt die Dokumentation der Fehlgeburten am österr. Standesamt, unter 2016 steht die Entwicklungsgeschichte aus meiner Sicht.
1., 2., 3., 4., Medien haben darüber berichtet.

Geschrieben seht u.a. "Sternenkinder", also Kinder, die kurz nach der Geburt sterben und unter 500 Gramm wiegen, können künftig in das Personenstandsregister aufgenommen werden. Aus Sicht der Angehörigen ist der oben erwähnte Satz inhaltlich nicht richtig. Aus Sicht des Staates ist der Satz insoweit richtig, weil in der Gesamte Rechtsvorschrift für Hebammengesetz www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe unter Personenstandsrechtliche Pflichten steht: § 8. (1) Hebammen haben jede Lebend- und Totgeburt innerhalb einer Woche der zuständigen Personenstandsbehörde anzuzeigen.

Daraus ergibt sich: Arzt und Hebamme sind dem Staat gegenüber Verpflichtet, überlebensfähige Kinder zu melden und nicht als Zeugen jeder lebend erfolgten Geburt aufzutreten. Wenn Kinder innerhalb der ersten Lebenswoche sterben, können diese als Stillgeboren dem Standesamt gegenüber gemeldet werden. Die Mutter eines lebend geborenen Kindes (wenn dieses innerhalb der ersten Lebenswoche starb) kann sich beim Standesamt dagegen aussprechen, dass ihr Kind als still geboren eingetragen wird, aber die Frau wird selten Fristgerecht über die ihr zustehende Rechte aufgeklärt.

Sternenkind.info fordert - gesetzlich geregelt - vor dem med. Eingriff eine verpflichtende diesbezügliche schriftliche Aufklärungsform, auch bei einem frühen Abbruch einer Schwangerschaft, bei künstlicher Befruchtung, überall wo es eine medizinisch greifbare Leibesfrucht oder menschliche Ei- und Samenzellen gibt. Denn es geht nicht nur um die Meldung an das österr. Standesamt, sondern vielleicht auch deine Frage, ob dein Kind in der Statistik der Statistik Austria aufscheinen wird, ob dein Kind dem Amt für Jugend und Familie gemeldet wird. ....
Statistik Austria berichtet und Orientiert sich offenbar an den sich beständig wandelnden WHO - Definitionen zum Thema Fehlgeburt www.sternenkind.info/…/statistik-austr…

Da Leibesfrüchte in Teilen und als Ganzes - solange sie keinem Begräbnis zugeführt wurden - auch als in der Medizin verwertbares Gewebe betrachtet werden können, ist wichtig zu wissen, das nicht jeder höflich Dich vorher fragt und er damit erst einmal deine Entscheidung abwartet, sondern das es Zahlreiche Widerspruchsländer gibt. Du kannst mitgestalten: Wer schweigt, stimmt scheinbar zu.