carlosmiguel
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Kommentar zu den FSSPX-Bischofsweihen am 30. Juni 1988

Die Exkommunikationen A.D. 1988, welche die Konzilssekte gegen die FSSPX und deren gültig geweihte Bischöfe verhängt hatte, waren von Anfang an ein Akt der grausamen Willkür, sowie Latae Sententiae unwirksam und nichtig. Ein Ding, das es nicht gibt und auch niemals gegeben hat, kann man auch gar nicht aus der Welt schaffen; dies zu erkennen erfordert die Bereitschaft zur Logik. Papst Benedikt XVI. hatte 2007 den traditionstreuen Katholiken also Sand in die Augen gestreut, als er vorgab, jene „Exkommunikationen“, die es wirksam niemals gegeben hatte, aufgehoben zu haben. Warum?

Jedem Delinquent, der vor ein ordentliches Gericht gestellt wird, muß die Anklage klipp und klar formuliert vorgetragen werden. Alleine der schwammige Terminus eines nicht präzisierten, exakt definierten Vorwurfs das „Ungehorsams“ reicht nicht aus - auch nicht vor einem kirchlich-kanonischen Gerichtsverfahren!

Kirchenrechtlich gibt es zwei Kategorien von Gehorsam: Den dogmatischen und den pragmatischen. Um welche Form dieses „Ungehorsams“ hätte es sich im Falle der FSSPX denn gehandelt?

Den dogmatischen Ungehorsam? Lächerlich! Welcher Form der Häresie oder Apostasie hätte man denn Seiner Eminenz Marcel Lefebvre jemals vorwerfen wollen? Da war nix, und da ist bis dato nix! Anders sieht es ja leider bei vielen seiner zeitgenössischen Adepten in der Nachfolge aus... aber das ein anderes, trauriges Kapitel... Also den pragmatischen Ungehorsam? Ja, das ist was dran.

Eine hierarchisch strukturierte Körperschaft, wie es die Heilige Kirche bis zum Zweiten Vatikanum gewesen war, muß nun einmal funktionieren. Einer ist der Obere, andere sind die Unteren. Salopp und auf gut bairisch: Der Ober sticht den Unter. Einer hat das Sagen, die Untergebenen folgen gehorsam.

Nun kann jedoch niemand einem Übel gegenüber Gehorsam einfordern; der also beauftragte Untere darf in einem solchen Fall den Gehorsam rechtswirksam verweigern. Wenn z.B. eine Alkoholikerin ihrem Kind befiehlt, im Supermarkt nebenan ein frische Pulle Schnaps zu klauen, dann darf das Kind den Gehorsam verweigern. Und wenn nun ein Papst, samt Kardinalskollegium, von einem Erzbischof Marcel Lefebvre verlangt, er solle ab sofort eine „neue“ Lehre verkünden, er dürfe gar keine tridentinische Messe mehr zelebrieren, sondern anstatt dessen eine „neue“ Messe, in der nunmehr der Mensch im Vordergrund und Unser Herrgott Jesus Christus im Hintergrund steht, wenn ihm nunmehr verboten sei, in der Tradition, also im vorkonziliaren, wahren Kirchenverständnis, Bischöfe zu weihen - und dies alles ohne eine einzige stichhaltige Begründung zu geben... nun, dann darf auch eine Erzbischof Lefebvre ungehorsam sein. Seine Eminenz hat am Ende seines Kleriker-Lebens schließlich nichts anderes gewirkt als zu dessen Beginn. Etwas, was während seines gesamten Kleriker-Lebens gut und gültig gewesen war, kann nicht auf einmal schlimm und verboten sein; das ist unlogisch, darin liegt ein klassisches Paradoxon, eine contradictio in adiecto - wie gesagt, obendrein ohne Begründung, weil es eben keine geben kann. Einen Ungehorsam, wie ihn Seine Eminenz geleistet hat, erlaubt uns auch ausdrücklich unser hochverehrter Kirchenlehrer, der heilige Thomas von Aquin.

Nein, ganz im Gegenteil: Seine Eminenz Marcel Lefebvre hat sich während seines gesamtes Leben getreulich an das Paulus-Wort gehalten, welches auch er auch zum Spruch für sein Bischofsamt gewählt hatte: Tradidi quod ut accepi – Ich habe euch alles genau so weitergegeben, wie ich es selber empfangen habe. Sämtliche Kleriker, auch und vor allem der Papst, müssen, erstens, den Glauben unverändert und unverkürzt bewahren, und, zweitens, sie müssen ihn unverändert und unverkürzt weitergeben. Darin liegt eine ihrer zentralen Aufgaben. Am Glaubensgut herumzudoktern, es gar ins Gegenteil zu verkehren, ist nicht erlaubt; es ist sogar schwer sündhaft. Quod erat demonstrandum.

carlosmiguel