Aktion "Allen Menschen ein Grab" betrifft alle, auch Schwangerschaftsabbrüche

Liebe Leser/ Leserin
ich weiß nicht ob Sie in Wien sind und ob wir uns einmal treffen könnten. Persönlich bin 70 % behindert und ich würde Ihnen gerne mal die Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof oder das Grab für Still geborene zeigen. Anmeldungen unter fenia@sternenkind.info.
Mir geht es um Ihr Erlebnis - etwa wenn Sie bei Abtreibungsfreudigen Ärzten im Hausmüll die während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder ev. mit eigenen Augen gesehen haben.

Ursache dafür ist nicht der Abbruch einer Schwangerschaft an und für sich, denn es fehlt an Aufklärung der Frauen vor dem med. Eingriff, das nur die Frau vor dem med. Eingriff alles für ein Begräbnis ihres während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindes regeln kann. Abtreibungsfreundige Ärzte machen es nicht von sich aus zu Thema, aber Frauen können vor dem Eingriff dem Arzt sagen, das er ihr Gewebe einzeln erfassen soll und im Anschluss der Frau mit nach Hause geben darf, was jeder abtreibungsfreudige Arzt gerne tun wird. Mit Ihrem Gewebe darf die Frau machen was Sie will - doch wenn die Frau dem Arzt sagt, das sie ihr Gewebe beerdigen will, kann der Arzt die Herausgabe verweigern, denn Schwangerschaftsabbrüche dürfen aus Sicht des abtreibungsfreudigen Arztes bewußt nicht der Totenbeschau zugeführt werden, denn dann würde der Abtreibungsfreudige Arzt ja Fehl- und Totgeburten erzeugen - denn nicht vom Geburtsgeschehen abhängig entstehen Fehl- und Totgeburten, sondern abhängig davon, was der Pathologie/ Prosektur zugeführt wurde. Gerichtlich gehört im Einzelfall geklärt: In der Regel dürfen Ärzte die Herausgabe nicht verweigern und müssen für ein von der Mutter gewünschtes Begräbnis zumindest eine Zelle zur Verfügung stellen.
Unkremiert darf in der Regel nur auf einem Friedhof das Leben enden, aber es gibt auch gerichtlich angeordnete Ausnahmen, siehe vanessa.sternenkind.info/
Besser: vor dem med. Eingriff bestimmt die Frau einen Kurator, der sich ausschließlich um das Bestattungsanliegen kümmert, derweil die Frau sich um ihr eigenes körperliches Überleben kümmert. Für Totgeburten und älter gibt es nach dem begräbnis die Nachlassverhandlung beim Notar/ der das ergebnis beim Bezirksgericht einreicht, für Fehlgeburten beim zuständigen Verwaltungssenat, z.B. UVS-SOZ/43/6545/2010 unabhängiger Wiener Verwaltungssenat. Aufgrund der im Jahr 2012 beschlossenen Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 werden mit 1. Jänner 2014 die Unabhängigen Verwaltungssenate aufgelöst werden und es entstehen in jedem österr. Bundesland ein eigener Landesverwaltungsgerichtshof > de.wikipedia.org/wiki/Landesverwaltungsgericht
Die Frau übernimmt den Transport in einem geschlossenen Gefäss. das kann eine Schatztruhe aus Holz sein, welche mit Gazzee oder einer baumwollwindel gefüllt ist, um Fruchtwasser, Blut ec. aufzusaugen. Für diesen Transport benötigt die Frau keinen Bestatter, denn er darf erst nach der Totenbeschau tätig werden. Zum Öffnen der Abschiedhalle und des Grabes ist der Friedhofsgärtner zuständig und das Kind darf in einem selbst gezimmerten letzten Wohnung (z.B. Schatzkisten) beerdigt werden. Auf verrottungsfreundliches Material wird hingewiesen = erbeten, ist aber laut Friedhofsordnung selten Vorschrift. röm. kath. Priester verweigern ungetauft geblieben die Begräbnisriten - im Gegensatz zur pastoralen Assitentin: sie darf ein ungetauft gebliebenes Kind in der Aufbahrungshalle mit einem taufähnlichen Ritus willkommen heißen und am offenen Grab mit einem röm. kath. Begräbnisritus würdig verabschieden. Das ist auch einer der Gründe, warum die Aktion leben Österreich ihre Beratung dahin gehend geändert hat, das die Frauen nicht mehr zum austragen Ihres Kindes "gedrängt" werden, sondern erlebnisoffen ihr Kind auch im Todesfall würdig beerdigen können. Für jene Frauen, die kein eigenen Grab haben oder sich kein eigenen Grab kaufen wollen oder wo befürchtet wird, dass das lebende Kind nicht willkommen war innerhalb der Familie, dann wird dieses Kind auch im Todesfall innerhalb der Familie nicht willkommen sein - dafür wurde am röm. kath. friedhof in 1140 Wien ein Doppelgrab für Stillgeborene eingerichtet. Die Frau kann Ihren Begräbniswunsch mit dem ansässigen Friedhofsgärtner klären und ihre tote Leibesfrucht ohne dem Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau zum Begräbnis von zu Hause - oder direkt vom Arzt - mitbringen. Die Liebe endet nicht mit dem Tod - und: wir alle sind angehalten, einander voller wertschätzung über den Tod hinaus zu begleiten. Warum eine Frau ihre Schwangerschaft abbricht, bleibt Ihr überlassen. Ich gebe Ihnen Recht, das (unberechtigter Weise) Partner und Ihre oder seine Eltern oder ihre Geschwister in unangebrachter Art und Weise gar nicht so selten zur Abtreibung raten. Ich gebe Ihnen auch Recht, das es in Deutschland (inhaltlich) und noch mehr in Österreich an erlebnisoffener Beratung/ Bestattungsberatung zu fehlen scheint - doch zeitgleich liegt es vor allem in Österreich an der Frau selbst aktiv zu werden von sich aus und eine der zahlreichen Beratungsstellen für Schwangere oder für Konfliktschwangerschaften von sich aus aufzusuchen. Das kann die Frau sogar anonym und kostenfrei erleben.
Es betrifft nicht nur Schwangerschaftsabbrüche, sondern alle während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder, denen vom behandelnden Arzt/ Hebamme keine Anzeige einer lebend erfolgten Geburt geschrieben wurde: nur wenn die Mutter aktiv wird, kann es z.B. zu einer Zuführung zur Totenbeschau kommen, welche in Wien für Fehlgeburten sogar kostenfrei angeboten wird, siehe totenbeschau-wien.sternenkind.info. Das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau ist die Grundlage, damit ein Bestatter tätig werden kann. So kann nur ein Bbestatter die Zuführung zur Feuerhalle Wien Simmering übernehmen, und Fehlgeburten können einzeln kremiert werden, ebenso darf die Urne zu Hause aufbewahrt werden!
Die Bestattung Wien kümmert sich im Auftrag der Wiener Sanitätsbehörde und wie Sie an den Zahlen sehen können, ist es vergleichsweise wenig Frauen wichtig, ihr Kind um seiner selbst zu Würdigen, damit ihr totes Kind anschließend im Auftrag der Wiener Sanitätsbehörde beerdigt werden kann fehlgeburten-wien.sternenkind.info
Am 28.12.2002 wurde vom deutschen Klinikseelsorger Br. Klaus Schäfer SAC die Aktion "Allen Menschen ein Grab" in Leben gerufen. Im Jahr 2004 habe ich die Aktion für Österreich übernommen. Vielleicht möchten Sie ein Teil davon werden?