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Hass im Netz: Statement der Verfassungsministerin im Bundeskanzleramt Karoline Edtstadler [Ö] QuelleMehr
Hass im Netz: Statement der Verfassungsministerin im Bundeskanzleramt Karoline Edtstadler [Ö]

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Gerti Harzl
@dlawe Ich möchte Sie nicht womöglich zuviel fragen, nur: Was war denn die Antwort von Frau Mag. Edtstadler auf Ihr Schreiben - falls Sie mir das noch beantworten möchten? Ich meine eine Antwort, aus der zu entnehmen wäre, was Sie weiter unten über deren Einstellung geschrieben haben? Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass Frau Mag. Edtstadler die Abtreibung an sich befürwortet und denke mir, …Mehr
@dlawe Ich möchte Sie nicht womöglich zuviel fragen, nur: Was war denn die Antwort von Frau Mag. Edtstadler auf Ihr Schreiben - falls Sie mir das noch beantworten möchten? Ich meine eine Antwort, aus der zu entnehmen wäre, was Sie weiter unten über deren Einstellung geschrieben haben? Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass Frau Mag. Edtstadler die Abtreibung an sich befürwortet und denke mir, sie wird lediglich die bedauerliche laxe Haltung der ÖVP vertreten, die wir ja alle kennen. Die Politiker halten sich im Normalfall an die allgemeine Sprachregelung ihrer Partei. Es würde mich erstaunen, wenn Edtstadler da ausgeschert wäre? War das denn so?
Gerti Harzl
@dlawe Danke für die gepostete Korrespondenz von Ihnen.
dlawe
Eine Antwort gab es weder von Kurz noch von Edtstadler.
dlawe
Liebe Gerti Harzl!
Hier der Schriftverkehr von mir und Dr. Preßlmeyer und mir mit Frau EDTSTADLER zur Information über diese "Dame":
Frau
Leiterin der ÖVP-Delegation des Europäischen Parlaments MEP Mag. Karoline Edtstadler
Rue Wiertz 60
1047 Brüssel
Belgien
Betrifft: „Recht auf legale und sichere Abtreibung“
Sehr geehrte Frau Mag. Edtstadler
Mein Lebensschutz-Kollege Arch. DI Ewald Zeller hat …Mehr
Liebe Gerti Harzl!
Hier der Schriftverkehr von mir und Dr. Preßlmeyer und mir mit Frau EDTSTADLER zur Information über diese "Dame":

Frau
Leiterin der ÖVP-Delegation des Europäischen Parlaments MEP Mag. Karoline Edtstadler
Rue Wiertz 60
1047 Brüssel
Belgien

Betrifft: „Recht auf legale und sichere Abtreibung“

Sehr geehrte Frau Mag. Edtstadler
Mein Lebensschutz-Kollege Arch. DI Ewald Zeller hat mich ersucht, ebenfalls auf Ihre Stellungnahme vom 28. 10. 2019 zu antworten. Ein Anliegen, dem ich hiermit gerne nachkomme.
Zunächst erfüllt es mich mit Freude und Genugtuung, dass Sie sich zum „christlichen Wertebild“ bekennen. Allerdings unterliegt dieses Wertebild bestimmter Normen, insbesondere wenn Sie Katholikin sind, was ich annehme. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben, dass ich nichts beschönige und die Wahrheit durch euphemistische Formulierungen verschleiere.
Lassen Sie mich meine Stellungnahme in mehrere Punkte aufgliedern:
1.) Es kann sich nicht jeder sein eigenes „christliches Wertebild“ zusammenzimmern und sich dann auf dieses berufen, bzw. sein tötungsfreundlichem Verhalten dann mit diesem missbräuchlich verwendeten Begriff des „christlichen Wertebildes“ bemänteln.

Falls Sie die

LEHRMÄßIGE NOTE
zu einigen Fragen über
den Einsatz und das Verhalten
der Katholiken im politischen Leben

www.vatican.va/…/rc_con_cfaith_d…
nicht kennen, darf ich den Kern-Satz daraus zitieren:
„In Kontinuität der beständigen Lehre der Kirche hat Johannes Paul II. mehrmals unterstrichen, dass jene, die direkt in den gesetzgebenden Versammlungen tätig sind, die "klare Verpflichtung" haben, sich jedem Gesetz zu widersetzen, das ein Angriff auf das menschliche Leben ist.
Weiters ist in „Evangelium Vitae“, Kapitel 62 festgehalten:
„Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation latae sententiae zu, das heißt die Strafe tritt von selbst durch Begehen der Straftat ein. Die Exkommunikation trifft alle, die diese Straftat in Kenntnis der Strafe begehen, somit auch jene Mittäter, ohne deren Handeln sie nicht begangen worden wäre.“
Wenn Sie als Politikerin für die Abtreibung eintreten, sind Sie zweifellos als Zahnrad in einer Millionen-Vernichtungs-Maschine eine solche „Mittäterin“, ohne deren Handeln ein solches Tötungs-Gesetz nicht zustande gekommen wäre oder weiter in Gültigkeit bleibt. Dieses „End-Lösungs-Gesetz“ für ungeborene Menschen hat allein in Österreich rund 3 Millionen Opfer gefordert.
Die Forderung nach Abtreibung bei Vergewaltigung ist nur ein Türöffner für Millionen Abtreibungs-Tote infolge von Nützlichkeitsabwägungen, ähnlich wie durch den NS-Rassen- und KP-Klassen-Wahn Menschen, die den Wünschen der Machthaber nicht entsprachen, millionenfach ausgelöscht wurden.
Zudem gibt es bekannte Fälle, wo Mütter glücklich sind, dass sie ihr durch Vergewaltigung empfangenes Kind nicht abgetrieben haben (Klosterschwestern im Jugoslawien-Krieg, bekanntes Mutter-Tochter-Paar in den USA, die sich im Gesicht wie Zwillinge gleichen). Auch wären viele kinderlose Paare glücklich, wenn sie ein solches Kind adoptieren könnten. Eine jeweils hohe Geldsumme, welche die potenziellen Adoptiv-Eltern gerne zahlen würden, wäre das weitgehende Ende für Abtreibungen nach Vergewaltigung und der Verlust des Einbruchs-Werkzeuges der Abtreibungs-Befürworter in die Lebenswelt der ungeborenen Menschen.

2.) Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ein „selbstbestimmtes Leben“ dann seine ethische Qualität verliert, wenn dieses dazu führt, dass das Leben anderer gefährdet oder ausgelöscht wird. Der Mann, der seine Frau und seine Kinder „selbstbestimmt“ umbringt, dürfte dann auch das „Recht auf Selbstbestimmung“ geltend machen können, ebenso jede Sozietät, welche eine andere auslöscht, um sich deren Landes mit all seinen Ressourcen zu bemächtigen. Die Selbstbestimmung oder Freiheit hat somit ihre Grenzen, wo sie in die Selbstbestimmung oder Freiheit anderer Menschen eingreift, was in der Tötung dieses Menschen die brutalste und extremste Form der Selbstbestimmung darstellt.

3.)Wenn Sie vom Recht sprechen, „über seinen eigenen Körper bestimmen zu können“, kann ich nicht glauben, dass Sie nicht wissen, dass ein Kind nicht der Körper der Frau ist, sondern ein eigener, individueller Mensch mit einer einzigartigen Gen-Struktur. Sie verwenden hier einen sattsam bekannten Slogan der Abtreibungs-Befürworterinnen, den jeder aufgeweckte Volksschüler, der in der 4. Klasse über das Wachsen des Kindes im Mutterleib unterrichtet wird, als falsch erkennen kann.

4.) Indem Sie betonen, dass es aus Ihrer Sicht „so wichtig“ ist, „dass es entsprechende rechtliche, medizinische und psychologische Rahmenbedingungen gibt, durch die im Anlassfall eine sichere Möglichkeit besteht und auch die sonstige Unterstützung (psychologisch, lebensberatend) sichergestellt ist.“ sprechen Sie mir aus der Seele.
Doch gerade diese rechtlichen, medizinischen und psychologischen Rahmenbedingungen gibt es nicht einmal in Österreich. Nach wie vor darf der Abtreibungsarzt die „vorhergehende ärztliche Beratung“ laut § 97 durchführen, welche in den allermeisten Fällen zum Tod des ungeborenen Menschen führt, denn sonst würde der Abtreibungsarzt der seinen Lebensunterhalt durch das Töten anderer Menschen bestreitet, seine Existenz gefährden.
Es gibt für diese „vorhergehende ärztliche Beratung“ keinerlei Kriterien. Nicht einmal die „Dokumentierte Patientenaufklärung“, die bei jedem Eingriff in einem Krankenhaus obligat ist und darauf hinweist: „Bei späteren Schwangerschaften mit einer Neigung zu Fehl- und Frühgeburten zu rechnen“ (Fett-Druck und Unterstreichungen im Original):

wird der Frau vorgelegt.
Während es im Regierungsprogramm der letzten Regierung noch unter „Frauengesundheit und bessere Unterstützung von Schwangeren“ hieß:
„• Forcierung von Unterstützungsleistungen für Schwangere in Konflikt- oder Notsituationen durch Geld-, Sach- und Beratungsleistungen“,
was ja eine weitere Beratung durch den Abtreibungsarzt implizit ausschließt, ist bei einer Regierungsbeteiligung der „Grünen“, damit zu rechnen, dass wieder weitere hunderttausende ungeborene Kinder in der nächsten Legislatur-Periode der Profitgier der Abtreibungsärzte zum Opfer fallen. Bekanntlich gehört zu den Forderungen der Grünen, dass Abtreibung aus dem Strafrecht eliminiert werden soll: „Abtreibung raus aus dem Strafrecht“, was ja bedeutet, dass jeder Hausmeister wieder am Küchentisch abtreiben kann.
Tut mir Leid, wenn meine Worte gegenüber Forderungen, wie die Tötung von Millionen Menschen als „Menschenrecht“ zu betrachten, keinen „Balsam-Charakter“ haben.
Kopie ergeht an Herrn Partei-Obmann Sebastian Kurz, Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien.
Mit besten Grüßen!
Dr. Josef Preßlmayer
Gerti Harzl
Unabhängig von der einen Frage kann aber in einer anderen Frage ein Minister oder eine Ministerin dennoch jeweils eine gute oder weniger gute Arbeit erbringen. Im Video geht es um Hass im Netz, und das ist ein eigenständiges Thema. Unsere Politiker sind allesamt keine Heiligen.
dlawe
Die Edtstadler ist voll für die Abtreibung und ist daher nicht glaubwürdig.
Habe mit ihr einen Schriftverkehr geführt. Sie als ÖVP-lerin verteidigte die Abtreibung.
Gerti Harzl
Können Sie ein Zitat bringen?
Bis dahin von mir ein Link, wo das Thema (nicht) von ihr angesprochen wird: www.glaube.at/…/1000002504-kand…Mehr
Können Sie ein Zitat bringen?

Bis dahin von mir ein Link, wo das Thema (nicht) von ihr angesprochen wird: www.glaube.at/…/1000002504-kand…
Gerti Harzl
Nicht Migranten sind das Thema, sondern Hass im Netz und zukünftige Weichenstellungen in der entsprechenden Gesetzgebung/Österreich.
Heilwasser
Die ganze Zeit galten die guten Anstandsregeln und das gute Gesetz. Dann hat man das Gesetz immer mehr unterhöhlt und immer mehr Migranten reingelassen, wodurch natürlich Ausschreitungen, Gewalttaten, Bandenkämpfe und und und vorprogrammiert waren. Dadurch, dass man jetzt diese Anti-Hass-Kampagne startet, gibt man indirekt zu, dass es die eigene Politik selber heraufbeschworen hat. Aber welcher …Mehr
Die ganze Zeit galten die guten Anstandsregeln und das gute Gesetz. Dann hat man das Gesetz immer mehr unterhöhlt und immer mehr Migranten reingelassen, wodurch natürlich Ausschreitungen, Gewalttaten, Bandenkämpfe und und und vorprogrammiert waren. Dadurch, dass man jetzt diese Anti-Hass-Kampagne startet, gibt man indirekt zu, dass es die eigene Politik selber heraufbeschworen hat. Aber welcher Art wird das Ganze wieder sein? Wenn es so wie in BRD gemacht wird, geht es (wie fast immer) bei der Ahndung um Hass von Österreichern, aber selten gegen Österreicher. Außerdem ist "Hass" ein dehnbarer Begriff. Ich glaube nicht, dass solche, die gegen die christliche Moral sind, überhaupt richtig auslegen können, was Hass überhaupt ist.